Unser Vorstand

Der Vorstand ist im Verein für viele Aufgaben zuständig. Er hat die Aufgabe der Geschäftsführung (§ 27, Absatz 3 BGB) und der gesetzlichen Vertretung des Vereins. Der Vorstand muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Satzung eingehalten werden.